Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie
Die Dienstleistungsrichtlinie ist europäisches Recht und soll die Aufnahme sowie die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit deutlich erleichtern. Sie verpflichtet die EU-Länder, rechtliche und bürokratische Hindernisse zu beseitigen oder zu vereinfachen und den Dienstleistern größtmögliche Unterstützung zu gewähren. In Sachsen-Anhalt wurde die EU-Dienstleistungsrichtlinie zentral durch das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie in Sachsen-Anhalt vom 16. Dezember 2009 (GVBl. LSA S. 700) umgesetzt.
Weiterführende Links:
- Einheitlicher Ansprechpartner
- Europäische Kommission – Hinweise und Nachrichten zum Europäischen Binnenmarkt
- Europäische Dienstleistungsrichtlinie (PDF-Datei 33 Seiten)
Ansprechpartner:
Volker Visser
Volker.Visser(at)mw.sachsen-anhalt.de