Wissenschaft in Sachsen-Anhalt: Auswirkungen und Regelungen
Die Corona-Pandemie hat umfangreiche Auswirkungen auf Hochschulen, Forschungsinstitute und Universitätskliniken in Sachsen-Anhalt. Hier informieren wir zu aktuellen Forschungsprojekten sowie Entwicklungen und Entscheidungen, die unsere Einrichtungen betreffen.
Informationen für Hochschulangehörige

3. Februar 2021:
Regelstudienzeit wird auch fürs Wintersemester 2020/21 verlängert / Willingmann: „Finanzielle Sicherheit für alle BAföG-Empfänger im Land“
Die Corona-Pandemie beeinträchtigt den Lehrbetrieb an Sachsen-Anhalts Hochschulen auch im laufenden Wintersemester 2020/21 erheblich. Aus diesem Grund wird Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann die Regelstudienzeit für alle Studierenden um ein weiteres Semester verlängern. Eine entsprechende Verordnung ist jetzt vom Minister unterschrieben worden und wird voraussichtlich Mitte Februar im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Dadurch steigt die Förderhöchstdauer für BAföG-Leistungen automatisch um ein weiteres Semester, d.h. Studierende müssen gegenüber den BAföG-Ämtern nicht belegen, dass sich die Pandemie nachteilig auf ihren Studienverlauf ausgewirkt hat und sie deshalb länger studieren.
Weitere Meldungen:
Hochschulen können künftig auch digitale Prüfungen anbieten / Willingmann: „In Corona-Zeiten Kontakte vermeiden und dennoch Abschlüsse ermöglichen“
Mit Blick auf die aktuellen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie ermöglicht Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann erleichterte elektronische Prüfungen. Ende dieser Woche wird eine entsprechende Verordnung in Kraft treten, die es den Hochschulen ermöglicht, zusätzlich zu Präsenzprüfungen auch so genannte Fernklausuren unter Videoaufsicht sowie mündliche oder praktische Online-Prüfungen anzubieten.- Sachsen-Anhalt verlängert Regelstudienzeit um ein Semester / Willingmann: „Schafft Sicherheit für BAföG und Studium unter Corona-Bedingungen“: Mit Blick auf die Corona-Krise stellt Sachsen-Anhalt die Weichen für mehr Unterstützung von Studierenden. Damit ihnen keine Nachteile aus den pandemiebedingten Beschränkungen im Sommersemester 2020 erwachsen, wird die Regelstudienzeit um ein Semester erhöht; dadurch verlängert sich die Förderhöchstdauer für BAföG-Leistungen. Zudem erhalten Hochschulen die Möglichkeit, coronabedingt schwächere Prüfungen und Leistungen nicht zu werten bzw. zur Notenverbesserung wiederholen zu lassen. Die dafür notwendige Änderung des Hochschulgesetzes wurde vom Wissenschaftsministerium initiiert und heute vom Landtag beschlossen. Mehr erfahren
- Überbrückungshilfe für Studierende wird verlängert: Die Überbrückungshilfe für Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, wird verlängert. Betroffene Studierende können die Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auch im September bei ihrem Studenten- oder Studierendenwerk beantragen. Mehr erfahren
- Hilfspaket des Bundes für Studierende: Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann begrüßt das Hilfspaket des Bundes für Studierende (BMBF-Pressemitteilung): „Die Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder haben sich in den vergangenen Wochen nachdrücklich dafür eingesetzt, dass auch für Studierende, die durch Corona in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und keinen Anspruch auf BAföG haben, eine unbürokratische, bundeseinheitliche Lösung gefunden wird. Insofern freue ich mich, dass dies jetzt gelungen ist und man insofern sagen kann: Besser spät als nie!“
- Keine Nachteile beim BAföG: Studierende erhalten trotz der Verschiebungen des Präsenz-Lehrbetriebs auch weiterhin BAföG in voller Höhe. Soweit eine Verzögerung des Studienablaufs durch COVID-19 zu einer Überschreitung der Regelstudienzeit und damit zu einer Überschreitung der Förderhöchstdauer beim BAföG führt, ist eine Weiterförderung für einen angemessenen Zeitraum (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG) – auch nach Zusage des Bundes – gesichert. Dasselbe gilt z. B. für Fristen für Leistungsnachweise, die aufgrund der Verzögerung nicht termingerecht eingereicht werden können.
BAföG-Geförderten, die in dieser Ausnahmesituation im Gesundheitswesen oder sozialen Einrichtungen im Kampf gegen die Pandemie mitarbeiten, wird der Hinzuverdienst nur für die Zeit ihrer Tätigkeit angerechnet.
Weitere Informationen finden Hochschulangehörige auf den Webseiten ihrer Hochschule:
- Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
- Hochschule Anhalt
- Hochschule Harz
- Hochschule Magdeburg-Stendal
- Hochschule Merseburg
- Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
- Theologische Hochschule Friedensau
- Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Halle an der Saale
- Fachhochschule Polizei
Informationen der Universitätskliniken in Sachsen-Anhalt
Für beide Universitätsklinika Sachsen-Anhalts gilt derzeit ein Besuchsverbot. Informieren Sie sich bitte auch tagesaktuell auf den Webseiten der Universitätsklinika.
Universitätsklinikum Magdeburg: Auf Grund des Infektionsgeschehens in und um Magdeburg sind seit dem 23. Oktober 2020 keine Besuche von Patientinnen und Patienten mehr erlaubt. Nur in begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich. Dazu gehören Kinder unter 18 Jahren sowie für Angehörige von Schwerstkranken in Rücksprache mit den behandelnden Ärzten.
In der Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Geburtshilfe und Reproduktionsmedizin ist die Begleitung von Schwangeren durch eine Bezugsperson (in der Regel der Kindsvater) im Kreißsaal zulässig. Diese Ausnahmen sind unter Einhaltung strengster Hygieneregeln möglich.
Universitätsklinikum Halle (Saale): Es gilt ein Besuchsverbot seit dem 30. Oktober 2020. Soweit medizinische, sozial indizierte oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, wird das Universitätsklinikum nach individuellen Lösungen mit den Angehörigen suchen.
Corona-Forschungsprojekte
- 80.000 Euro für Forschungsprojekt der Unimedizin Magdeburg: Neue Corona-Mutationen in Sachsen-Anhalt? Ministerium unterstützt Virus-Sequenzierung
Um neuartige Varianten des Corona-Virus zeitnah zu identifizieren, wird die Universitätsmedizin Magdeburg mit finanzieller Unterstützung durch das Wissenschaftsministerium nachgewiesene Viren aus dem nördlichen Sachsen-Anhalt genauer untersuchen. Die routinemäßige Sequenzierung soll einen Überblick über das aktuelle Infektionsgeschehen geben sowie dabei helfen, neue Mutationen und so genannte Super-Spreader-Ereignisse zu erkennen. Für dieses Vorhaben hat das Ministerium dem Forscherteam um Prof. Dr. Achim Kaasch (Direktor des Instituts für medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene der Otto-von-Guericke-Universität) kurzfristig eine Förderung von 80.000 Euro zugesagt.
- Studie „SeMaCo“: Serologische Untersuchungen bei Blutspendern des Großraumes Magdeburg auf Antikörper gegen SARS-CoV-2
Wie verbreitet ist das Corona-Virus im Großraum Magdeburg tatsächlich? Wie verläuft die Pandemie? Und wie wirksam sind Maßnahmen zur Eindämmung? Diesen Fragen gehen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universitätsmedizin Magdeburg derzeit in der Studie „SeMaCo“ (Serologische Untersuchungen bei Blutspendern des Großraumes Magdeburg auf Antikörper gegen SARS-CoV-2) nach. Das Forscherteam um Prof. Dr. Achim Kaasch (Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene) und Prof. Dr. Hans-Gert Heuft (Direktor des Instituts für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie mit der Blutbank) wird dabei mit 240.000 Euro durch das Wissenschaftsministerium unterstützt.
Pressemitteilung: Minister und Unimedizin Magdeburg geben Einblick in aktuelle Projekte - Informationen über den weitgehend unerforschten SARS-CoV-2-Virus sammeln die Magdeburger Forscher auch in weiteren, großangelegten Studien. Ein Vorhaben untersucht etwa die Immunreaktion bei einer Corona-Infektion; die Erkenntnisse könnten entscheidend zur Entwicklung eines Impfstoffes beitragen. In weiteren Projekten wird erforscht, welchen Einfluss bestimmte Erkrankungen, Impfungen oder Medikamente auf das Risiko einer COVID-19-Infektion haben, wie sich die Symptome im Zuge einer Infektion entwickeln sowie welche Auswirkungen die Corona-Pandemie u.a. für die Risikogruppe älterer Menschen, Pflegepersonal und pflegende Angehörige hat. Zudem ist in Magdeburg das deutschlandweit einmalige „AKTIN-Register“ entwickelt worden, durch welches das Robert Koch-Institut seit März täglich wichtige Echtzeit-Daten zur Lage in deutschen Notaufnahmen während der COVID-19-Pandemie erhält.
- Die Unimedizin Magdeburg beteiligt sich darüber hinaus am „Nationalen Forschungsnetzwerk der Universitätsmedizin im Kampf gegen COVID-19“. Das Netzwerk erforscht, wie Corona-Patientinnen und Patienten bestmöglich versorgt werden können. Koordiniert wird das Forschungsnetzwerk von der Charité – Universitätsmedizin Berlin.
- RESTART-19: Risk prEdiction of indoor SporTs And cultuRe events for the Transmission of COVID-19
Simulationen zum Übertragungsrisiko von COVID-19 im Rahmen von Sport- und Kultur-Großveranstaltungen in geschlossenen Räumen
Die Zukunft der Kultur- und Sportveranstaltungsbranche und der Fortbestand traditionsreicher, aber von TV-Einnahmen weniger gesegneter Profi-Sportarten, ist schwer. Eine Rückkehr zu großen Konzerten oder Handballspielen in einer Arena scheint wegen des Ansteckungsrisikos mit dem Corona-Virus nahezu ausgeschlossen. Das Forschungsprojekt RESTART-19 untersucht evidenzbasiert und mit wissenschaftlichem Studiendesign die Risiken von Großveranstaltungen in Hallen. Ziel ist es, Lösungen zu finden, wie diese wieder stattfinden könnten. Das Projekt wird aus Eigenmitteln der Universitätsmedizin Halle (Saale) finanziert. Das Wissenschaftsministerium Sachsen-Anhalt und der Freistaat Sachsen unterstützen das länderübergreifende Projekte mit jeweils 410.900 Euro.
restart19.de

Beratungsstellen
- Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
0391/2564-222 (Mo, Mi, Fr 9-15 Uhr)
- Gesundheitsämter in Sachsen-Anhalt
- Ärtzlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
- Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums: 030/346 465 100